Nutzung der Vorratsdatenspeicherung gebremst

Samstag, 20. April 2024 um 06:06 - futziwolf

Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Datenschützer fordern Zypries` Rücktritt
http://infonet.bundschuhfanzine.de/index.php?/archives/16-Nutzung-der-Vorratsdatenspeicherung-gebremst.html

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD
beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und
Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung)
durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter
entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein
schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in
das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des
Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht
es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und
die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Das
Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell
zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der
Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt,
dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung
und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das
Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die
Grundrechte entgegenhält."

"Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000
MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation
stoppen zu können", sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den
Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD). "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen
den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne
Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß
gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche
Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar",
erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. "Frau Zypries hat die
Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag
aufgestellten Behauptung, es gehe um `schwerste Kriminalität` [1],
während das Gesetz in Wahrheit jede `mittels Telekommunikation`
begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-
Richtlinie `in minimaler Weise um`, während das Gesetz in Wahrheit
weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich
wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert auch inhaltliche
Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts:
Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller
Flugreisen, mit der der die nächste verfassungswidrige
Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum
millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und
Auswertung von Brief- und Paketsendungen. In einem freiheitlichen
Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte
Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze
und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen
Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen
Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine "systematische Evaluation"
fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der
Bundesregierung mit der Begründung, "ohne gesichertes Wissen lässt
sich alles irgendwie rechtfertigen". [3]

Eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern droht aus Sicht der
Bürgerrechtler aktuell unter anderem bei der geplanten Aufrüstung des
Bundeskriminalamts einschließlich der Befugnis zum Einsatz von Online-
Spionageprogrammen und bei der Einführung biometrischer Merkmale in
Personalausweise. Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung warnt: "Mit der zunehmenden zentralisierten
Datenspeicherung geht die fortschreitende Zusammenführung von
geheimdienstlichen mit polizeilichen Befugnissen einher, wie beim
geplanten neuen BKA-Gesetz. Hier sollen in Zukunft noch dazu
Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen.
Zusammen mit dem Näherrücken von Innen- und Außenpolitik (Stichwort:
Bundeswehr im Inneren) formt sich ein bedrohliches Bild vom Zustand
unseres Rechtsstaates." Der Arbeitskreis fordert Union und SPD auf,
diese Vorhaben unverzüglich zu stoppen.

Bis zur endgültigen Entscheidung gibt der Zusammenschluss von
Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern auf seiner
Webseite Tipps zur Umgehung der Speicherung. "Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Signal für die tausenden von
Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit
der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur
Wehr gesetzt haben", erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger
dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie
solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen,
etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts
und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.

Der Arbeitskreis rät Bürgerinnen und Bürgern außerdem, sich wirksam
vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und
Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters,
Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-
Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten
gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der
Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr
Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen
Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter
falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist
auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible
Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der
Internetseite des Arbeitskreises [4].

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit
Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die
verbreitete "freiwillige" Datenspeicherung durch Anbieter umgangen
werden kann [5].

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-
Nutzern und wird von über 45 Bürgerrechtsorganisationen,
Berufsverbänden und Gewerkschaften in seiner Arbeit unterstützt [6].

Quellen:

[1] Rede von Brigitte Zypries im Bundestag:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/


[2] Verwendung von Telekommunikationsdaten:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-zahlen-zur-
ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/

[3] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung:
http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer%
20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf

[4] Datenfrei kommunizieren:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/

[5] CD "Freiheit statt Angst":
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/

[6] Liste aller Unterzeichner der "Gemeinsamen Erklärung gegen die
Vorratsdatenspeicherung":
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de

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