Beschränkung der Wohnsitzfreiheit
Montag, 13. Januar 2025 um 02:31 - futziwolf
UNHCR hat die Praxis deutscher Behörden kritisiert, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind, also aus menschenrechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, keine freie Wohnsitzwahl zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Leistungen beziehen.
Die von den deutschen Behörden verhängten Wohnsitzauflagen seien mit dem Völker- und Europarecht nicht vereinbar. Sie verstießen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen EU-Recht. Die Argumentation, mit den Auflagen solle eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfeempfängern verhindert werden und damit eine Kostenverschiebung zwischen Ländern und Gemeinden, greife nicht. Es sei zu berücksichtigen, dass die Beschränkung der Wohnsitzfreiheit ein schwerwiegender Eingriff sein.
http://www.proasyl.de
UNHCR hat die Praxis deutscher Behörden kritisiert, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind, also aus menschenrechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, keine freie Wohnsitzwahl zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Leistungen beziehen.
Die von den deutschen Behörden verhängten Wohnsitzauflagen seien mit dem Völker- und Europarecht nicht vereinbar. Sie verstießen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen EU-Recht. Die Argumentation, mit den Auflagen solle eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfeempfängern verhindert werden und damit eine Kostenverschiebung zwischen Ländern und Gemeinden, greife nicht. Es sei zu berücksichtigen, dass die Beschränkung der Wohnsitzfreiheit ein schwerwiegender Eingriff sein.
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