Es sind keine 364 Euro
Samstag, 9. Juli 2011 um 10:30 - futziwolf
Das sozio-kulturelle Existenzminimum entspricht nicht dem ALG-II-Regelsatz, sondern liegt darunter
... Tatsächlich aber sind in den Regelsätzen für Erwachsene Ansparbeträge enthalten, was die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, wobei sie die Höhe der Ansparbeträge nicht beziffert. Dies bedeutet für den ALG-II-Empfänger, dass er quasi verpflichtet ist, monatlich von seinem Regelsatz auch noch Geld beiseite zu legen, um im Falle der Reparaturen etc. diese aus eigenem Einkommen zu bestreiten. Ist ihm dies nicht möglich, so gibt es die Chance auf ein Darlehen, welches dann durch den Leistungsträger direkt vom Regelsatz in monatlichen Raten abgezogen wird.
... Würde man also die Reparaturkosten tatsächlich zur Seite legen, so ergäbe sich im vorliegenden Fall ein Betrag in Höhe von 5,76 Euro pro Jahr. Aber die BA ist (ebenso wie die ArGen) der Meinung, dass sich ja auch aus den anderen Beträgen noch Ansparmöglichkeiten ergeben. Egal wie man diese Ansicht bewertet – Tatsache ist, dass es sich bei den 364 Euro (bzw. bei den Regelsätzen für Erwachsene im Allgemeinen) nicht um eine Leistung handelt, die monatlich komplett ausgegeben werden kann, sofern man nicht riskieren möchte, plötzlich ohne Waschmaschine usw. zu sein.
Die Argumentation, dass auch andere Menschen Geld ansparen müssen, um für Reparaturen etc. gewappnet zu sein, ist zwar einleuchtend, doch lässt sie außer Acht, dass die Berechnung des Regelsatzes, die nun dafür genutzt wird, die Ansparbeträge zu rechtfertigen, für manche Bereiche gar keine Berechnungsgrundlage bietet. Inwiefern sich dies mit dem Urteil der Verfassungsrichter verträgt, werden erneut die Richter entscheiden müssen. >>> telepolis
... Tatsächlich aber sind in den Regelsätzen für Erwachsene Ansparbeträge enthalten, was die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, wobei sie die Höhe der Ansparbeträge nicht beziffert. Dies bedeutet für den ALG-II-Empfänger, dass er quasi verpflichtet ist, monatlich von seinem Regelsatz auch noch Geld beiseite zu legen, um im Falle der Reparaturen etc. diese aus eigenem Einkommen zu bestreiten. Ist ihm dies nicht möglich, so gibt es die Chance auf ein Darlehen, welches dann durch den Leistungsträger direkt vom Regelsatz in monatlichen Raten abgezogen wird.
... Würde man also die Reparaturkosten tatsächlich zur Seite legen, so ergäbe sich im vorliegenden Fall ein Betrag in Höhe von 5,76 Euro pro Jahr. Aber die BA ist (ebenso wie die ArGen) der Meinung, dass sich ja auch aus den anderen Beträgen noch Ansparmöglichkeiten ergeben. Egal wie man diese Ansicht bewertet – Tatsache ist, dass es sich bei den 364 Euro (bzw. bei den Regelsätzen für Erwachsene im Allgemeinen) nicht um eine Leistung handelt, die monatlich komplett ausgegeben werden kann, sofern man nicht riskieren möchte, plötzlich ohne Waschmaschine usw. zu sein.
Die Argumentation, dass auch andere Menschen Geld ansparen müssen, um für Reparaturen etc. gewappnet zu sein, ist zwar einleuchtend, doch lässt sie außer Acht, dass die Berechnung des Regelsatzes, die nun dafür genutzt wird, die Ansparbeträge zu rechtfertigen, für manche Bereiche gar keine Berechnungsgrundlage bietet. Inwiefern sich dies mit dem Urteil der Verfassungsrichter verträgt, werden erneut die Richter entscheiden müssen. >>> telepolis