lawblog: Die Legende von der schutzlosen Polizei

Freitag, 4. Juni 2010 um 17:06 - Toxo
Herr Vetter geht mal ins Detail, wie sich momentan Polizeikräfte vor "Übergriffen" "schützen" können..
Wenn Polizeibeamten für ihr Gehalt schon geringfügig mehr Dickfelligkeit abverlangt wird, darf man davon ausgehen, dass Widerstandshandlungen ohne Verletzung des Beamten mit dem bisherigen Strafrahmen gut abgedeckt sind. Schon für den Widerstand als solchen drohen immerhin bis zu zwei Jahre Gefängnis. Dafür muss, das sei betont, der Beschuldigte keinem Polizisten auch nur ein Haar gekrümmt haben. [ lawblog.de]

..und fragt sich, warum gerade härtere Strafen und Sonderrechtsverschärfungen gefordert werden
und kommt zum Schluss..
Die offiziellen Begründungen sind logisch nicht nachvollziehbar. Deshalb darf man wohl spekulieren, ob die Forderung nach härteren Strafen für einfache Widerstandshandlungen nicht in Wirklichkeit auf einen Respekts- und Maulkorbparagrafen abzielt. Auch wenn es natürlich keiner der Verantwortlichen zugibt – ganz so unplausibel wie die sonstigen Argumente ist dieses Anliegen sicher nicht. [lawblog.de]

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