Hartz-IV Empfänger werden gezwungen reich zu werden:
Sonntag, 27. März 2011 um 15:17 - futziwolf
Pflicht zur Bildung von Rücklagen
Paragraph 20 Abs. 1 S. 4 SGB II: Hartz-IV-Betroffene sind künftig verpflichtet, von 364,00 Euro Rücklagen
zu bilden. Das heißt also, trotz steigender Lebensmittelpreise, steigender Energiekosten, steigender Wohnungskosten müssen nun beispielsweise Alleinstehende (Singles) 52 Euro im Monat für Anschaffungen und Reparaturen zurücklegen. Tun sie das nicht, können diese 52 Euro einbehalten werden. >>> readers edition
Paragraph 20 Abs. 1 S. 4 SGB II: Hartz-IV-Betroffene sind künftig verpflichtet, von 364,00 Euro Rücklagen
zu bilden. Das heißt also, trotz steigender Lebensmittelpreise, steigender Energiekosten, steigender Wohnungskosten müssen nun beispielsweise Alleinstehende (Singles) 52 Euro im Monat für Anschaffungen und Reparaturen zurücklegen. Tun sie das nicht, können diese 52 Euro einbehalten werden. >>> readers edition