Legal, aber strafbar...
Montag, 30. Mai 2011 um 15:46 - futziwolf
In NRW sind bald wieder höhere Drogenmengen erlaubt

>>> Unter Schwarz-Gelb waren die Eingenbedarfs-Grenzen zuvor heruntergeschraubt worden. Dadurch seien Gelegenheitskonsumenten unnötig kriminalisiert worden, sagt NRW-Justizminister Kutschaty.
In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 1. Juni wieder die alten Eigenbedarfgrenzen bei Drogen – 10 Gramm bei Cannabisprodukten und je ein halbes Gramm bei Heroin, Kokain oder Amphetaminen. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in einem Erlass geregelt, der der NRZ vorliegt. Unterhalb dieser Grenzen kann die Justiz Verfahren einstellen, muss es aber nicht.
Der Erlass markiert eine ganze Reihe Ausnahmen, bei denen die Strafverfolger dennoch aktiv werden sollen – etwa wenn es Anzeichen für Rauschgifthandel gibt, die Tat in Haftanstalten begangen oder der Straßenverkehr gefährdet wurde. Wenn Drogen vor Jugendlichen genutzt, auf Spielplätzen oder vor Schulen erworben wurden, schließt der Erlass ebenfalls aus, dass Verfahren eingestellt werden. Zudem seien die Eigenbedarfsmengen nur als „Richtwerte“ zu verstehen, so das Justizministerium. Sollte es sich um Drogen mit hohem Wirkstoffgehalt handeln, könnten Staatsanwälte auch bei geringen Mengen weiter ermitteln. <<< >>> derwesten.de

>>> Unter Schwarz-Gelb waren die Eingenbedarfs-Grenzen zuvor heruntergeschraubt worden. Dadurch seien Gelegenheitskonsumenten unnötig kriminalisiert worden, sagt NRW-Justizminister Kutschaty.
In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 1. Juni wieder die alten Eigenbedarfgrenzen bei Drogen – 10 Gramm bei Cannabisprodukten und je ein halbes Gramm bei Heroin, Kokain oder Amphetaminen. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in einem Erlass geregelt, der der NRZ vorliegt. Unterhalb dieser Grenzen kann die Justiz Verfahren einstellen, muss es aber nicht.
Der Erlass markiert eine ganze Reihe Ausnahmen, bei denen die Strafverfolger dennoch aktiv werden sollen – etwa wenn es Anzeichen für Rauschgifthandel gibt, die Tat in Haftanstalten begangen oder der Straßenverkehr gefährdet wurde. Wenn Drogen vor Jugendlichen genutzt, auf Spielplätzen oder vor Schulen erworben wurden, schließt der Erlass ebenfalls aus, dass Verfahren eingestellt werden. Zudem seien die Eigenbedarfsmengen nur als „Richtwerte“ zu verstehen, so das Justizministerium. Sollte es sich um Drogen mit hohem Wirkstoffgehalt handeln, könnten Staatsanwälte auch bei geringen Mengen weiter ermitteln. <<< >>> derwesten.de