Anhörung im NRW-Landtag zur GEMA / Stellungnahme der LAG NRW

Freitag, 1. Februar 2013 um 11:31 - futziwolf
Stellungnahme der LAG NRW zu einer Anhörung im Landtag im Ausschuss für Kultur und Medien am 31. Januar 2013 zur GEMA.
Ebenso die Anträge der CDU und SPD/Grüne dazu.


Betr.: Expertengespräch im Ausschuss für Kultur und Medien am 31.1.2013 zur GEMA

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen (LAG NW) bedanken uns, dass wir beim Expertengespräch zur GEMA dabei sein können.

Unsere Mitgliedszentren (63 Einrichtungen sind derzeit in der LAG NW) haben, da sie auch sehr stark im Musikbereich agieren, von Anfang an mit der GEMA zu tun gehabt. Oft gab und gibt es ein Stöhnen und Kopfschütteln, wenn es um das Thema GEMA ging und geht. Die GEMA war ein rotes Tuch für viele MitarbeiterInnen. Nicht nur wegen der relativ hohen Abgabe, sondern auch für das Gebaren und die Form der Zusammenarbeit mit den GEMA-Bezirksdirektionen. Die Arroganz des Monopols einer Verwertungsgesellschaft schien öfters Oberhand zu nehmen. Bei manchen MitarbeiterInnen lag die GEMA in der Beliebtheitsscala hinter dem Finanzamt.

Das hat sich in den letzten Jahren gebessert. Viele der zuständigen ZentrumsmitarbeiterInnen haben mittlerweile guten Kontakt zu ihren jeweiligen AnsprechpartnerInnen bei den Bezirksdirektionen der GEMA. Wobei das Prinzip der GEMA, alle paar Jahre die Zuständigkeiten zu wechseln, sich dann negativ auswirkt.

Rainer Bode, Geschäftsführer der LAG NW und selbst im Vorstand der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren und vertritt diese bei den Gesprächen und Verhandlungen mit der GEMA. Da ist vieles korrigiert worden und eben geändert worden, aber die letzten bundesweiten Auseinandersetzungen haben den verbesserten Ruf der GEMA zum großen Teil wieder zunichtegemacht.
Wir bauen unsere Kritik mehrteilig auf:

1) Kritik an der GEMA:
Unsere Kritik richtet sich zum einen an der Tarifpolitik und die Erhöhungen der letzten Jahre. Oft mit schlechter Kommunikation verbunden, hat sie im Kulturbereich immer wieder für Irritation gesorgt. Als Abzocker wurde sie gesehen und weniger als Organ der KünstlerInnen selber, die mit dem GEMA-Aufkommen für einen Teil ihres Einkommens sorgen. Der Ruf war schlecht und ist durch die neuesten Tarifvorschläge auch nicht besser geworden. Das schadet den KünstlerInnen selber. Die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Bezahlung der GEMA Gebühren sinkt und das hat die GEMA nicht im Blick. Auch muss sie sehen, dass sie nicht die Einzigen sind, die Abgaben von Kulturveranstaltungen einfordern. Es gibt noch die Künstlersozialversicherung, es gibt die Steuern, die sogenannte Ausländersteuer, es gibt in einigen Städten (wie z.B. Münster) immer noch die Vergnügungssteuer, die bei Tanzveranstaltungen von den Kommunen vereinnahmt werden, bauordnungsrechtliche Abgaben u.a. Die stetig steigenden Belastungen der Kulturveranstalter, auch der Clubs und Discos, gefährden diese umso mehr.

2) Kritik an die KünstlerInnen, die selbst Mitglied der GEMA sind, insbesondere ordentliche Mitglieder: Es hat den Anschein, dass diese KünstlerInnen alles klaglos hinnehmen. Auch den schlechten Ruf der GEMA bzw. diesen nicht wahrhaben wollen. Das unterstreicht ein Interview mit einem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrates, wonach die Geschäftsführung alles vorlegt und der Aufsichtsrat alles abnickt:
http://www.stadtgefluester-muenster.de/interview/prof-dr-norbert-linke/


Aber zumindest die ordentlichen Mitglieder müssten doch den Anspruch haben, dass die GEMA hohe Einnahmen erzielt, sich trotzdem nicht alle Abgabenpflichtigen „zum Feind“ zu machen. Selbst auf der Mitgliederversammlung der GEMA im Juni war es dazu relativ still. Die GEMA Mitglieder verlangten selbst kaum Aufklärung über die Auseinandersetzungen. Symptomatisch ist auch, dass etliche ordentliche Mitglieder aktuell eine außerordentliche Mitgliederversammlung fordern, aber nicht zu den aktuellen Tarifauseinandersetzungen, sondern zur Ertragslage im Rundfunkbereich.

Dass hier auch über eine Organisationsreform nachgedacht werden muss, zeigt dieses Verfahren. Ob es sinnvoll ist, die außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder hier stärker einzubeziehen oder sogar mit den ordentlichen Mitgliedern gleich gestellt werden, sollte geprüft werden.

3) Kritik an diejenigen, die die GEMA kritisieren. Die drei großen Petitionen zur GEMA an den Bundestag in den letzten Jahren waren nur bedingt hilfreich. Auch wenn die Zahl der Petitenten in über Hunderttausende ging und die Politik sich damit beschäftigen musste, ging vieles daneben, weil die Argumentation nach hinten los ging. Es war unseres Erachtens die falsche Behauptung bei der ersten großen Petition von vor 5 Jahren, wonach es Erhöhungen geben sollte für alle Kulturveranstalter von über 600 %. Dieser Erhöhungsvorschlag bezog sich „nur“ auf die großen Veranstalter. Auch die diesjährige Petition in Sachen Tariferhöhung für die Discos und Tanzveranstaltungen bezieht sich zwar nicht nur auf die großen Einrichtungen, sondern auch vermehrt auf mittlere Betriebe, aber es trifft nicht normale ehrenamtlichen Vereine mit überschaubaren Personal. Es betrifft in erste Linie all diejenigen, die in der Vergangenheit und jetzt in der Regel zwei Discos und mehr pro Woche veranstalten.

Wenn Zahlen und Argumente bei der Kritik überzogen sind, sind sie unglaubwürdig und oft geht dieser Protest ins Leere. Und der berechtigte Protest wird nicht mehr gehört. Und die neueste Petition in Sachen Beweislastumkehrung von GEMA-freien Stücken läuft voraussichtlich auch ins Leere. Viele unserer Zentren haben dazu ein Verfahren gefunden und da gibt es kaum Probleme.

4) Kritik zu den Tarifen: Seit Jahren gibt es die Kritik an die zum Teil unüberschaubaren vielen Tarifen. Diese kam von z.T. von einigen Gesamtvertragspartnern, von GEMA Mitgliedern oder ist im Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ aufgeführt wurden. Wir haben die Kritik in dieser Bandbreite und nicht in jedem Punkt geteilt. Jetzt werden 11 Tarife aufgelöst und gehen in zwei Tarife über. Das scheint zwar einfacher zu sein, aber etliche sind da möglicherweise auch teurer. Zwar einfacher, aber eben auch ungenauer. Eine scheinbare Vereinfachung ist nicht immer eine Vereinfachung (neue Zuordnungen) und schon gar nicht gerechter, geschweige denn billiger. Deswegen werden oft Forderungen nach unserer Meinung falsch aufgestellt und dann von der Politik oder andere Institutionen so übernommen.

5) Es gibt auch positives zu berichten. Der Tarif U-VK wurde zum Teil umgewandelt in den Tarif U-K für reine Konzertveranstaltungen. Hier bezieht sich die GEMA-Gebühr auf den Umsatz und diese Bemessungsgrundlage ist nach unserer Meinung gerechter. Das hat bei unseren Einrichtungen zum Teil zu größeren Einsparungen geführt. Fast alle derjenigen, die reine Konzerte durchführen und Hallengrößen bis ca. 500 BesucherInnen vorhalten, haben seit der Einführung dieses Tarifes zum 1.1.2011 Kosteneinsparungen bzw. sind zumindest kostenneutral. Großveranstalter mit großen Hallen oder Freiluftkonzerten müssen demgegenüber mehr zahlen.

Zu den aktuellen Tarifauseinandersetzungen und den Bereichen, bei denen große Steigerungen vorgesehen waren:

A) Stadtfeste, Bürgerfeste u.a.
Das ist nur bedingt ein Problem der Soziokulturellen Zentren, weil im Wesentlichen die Kommunen selbst oder ihre Stadtmarketing-Abteilungen Stadtfeste u.a. durchführen. In einzelnen Bereichen sind die Steigerungsraten natürlich zu hoch. Doch ist auch hier zu prüfen, wer Veranstalter ist. In den wenigsten Fällen wird nach unserer Einschätzung das bürgerschaftlich Engagement tangiert.

B) Disco-Tarife MU und hier insbesondere den Disco-Tarif M-U III 1c)
Hier sind ca. 15 bis 25 % unserer Einrichtungen betroffen, die den bisherigen Sondertarif hatten. Dieser beinhaltete eine Pauschalierung der Gebühren, wenn bis 16 bzw. mehr als 16 Tanzveranstaltungen im Monat durchgeführt werden. Wenn dieser Tarif wegfällt, gibt es für die genannten Einrichtungen kräftige Erhöhungen. Ein Beispiel: Die GEMA-Gebühr einer Einrichtung, die bisher ca. 10.000 GEMA zahlte, müsste nach dem neuen Tarif 40.000 GEMA Gebühr zahlen. Das entspricht einer Steigerung von 400 %. Andere Einrichtungen haben noch höhere Prozentzahlen ausgerechnet. Das sich bei diesen Zahlen die Veranstalter von Tanzveranstaltungen und Discos, insbesondere die Clubbetreiber, zur Wehr gesetzt haben, ist zwangsläufig und unterstützenswert.
Das sich beim bisherigen Gebührenmodell, wonach die Veranstalter nur zwischen 0,5 % bis 2 % der Einnahmen an GEMA zahlten, etwas ändern wird, war vielen klar. Aber nicht in diesen Dimensionen.
Und für unsere Einrichtungen, die davon betroffen sind, würde das auch zu einschneidenden Veränderungen führen. So wurden die Überschüsse aus den Discos (meistens angesiedelt beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) in der Regel zur Deckung der anderen Kosten, zur Deckung des Kulturprogramms, zur Deckung von Experimenten und vor allen Dingen zur Deckung der Nachwuchsarbeit eingesetzt. Das würde bei einer so großen Steigerung wegfallen, weil nicht die ganze Kostensteigerung auf den Eintrittspreis umgelegt werden kann.

Begrüßen kann man da erst einmal die Übergangslösung für 2013, weil der Schiedsspruch des Deutschen Patent - und Markenamts abgewartet wird:
- Ab 1.1.2013 werden die Tarife im Veranstaltungsbereich, die Gegenstand der Verhandlungen sind, um 5% nach oben angepasst. Davon betroffen sind unter anderem Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, in Diskotheken, Musikkneipen und Varietébetrieben, auf Stadtfesten.
- Der Tarif für Clubs und Diskotheken (Tarif M-U III 1c) wird ab dem 1.4.2013 nochmals um weitere 10% erhöht.
- Der sog. Laptopzuschlag wird wie angekündigt ab 1.4.2013 durch einen neuen Tarif bzw. eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.

C) Forderungen:

Die GEMA hat seit einiger Zeit die Zielmarke ausgegeben: 10% des Eintritts, des jeweiligen Ertrags solle an die GEMA gehen. Woher sich diese Zahl ergibt, erschließt sich nirgends. Warum nicht 20 % oder 30% oder 5 %? Die Begründung dafür fehlt und muss von der GEMA dargelegt werden, wieso man auf diese Zahl kommt. Es gibt derzeit mehrere unterschiedliche Prozentzahlen, die für die Bemessung nach dem Eintritt hergezogen werden: Beim Konzerttarif sind es max. 7,65 %, übergangsweise bis 5 %, je nach Größe der Hallen. Beim Kleinkunstbühnentarif sind es 6 % der Roheinnahme. Beim Weiterbildungstarif beträgt die Vergütung pro Kurs 3,75 % der erzielten Kurshonorare des Veranstalters. Und jetzt sollen es 10 % sein. Warum?

Unabhängig davon muss der Übergang behutsam sein. Das scheint die GEMA jetzt verstanden zu haben. Es nützt relativ wenig, hohe Tarife durchzusetzen, wenn es dann keine oder viel weniger Veranstalter gibt.
Und deswegen ist es auch sinnvoll, die GEMA-Gebühren nach der Leistungsstärke, sprich hier nach den Umsätzen, zu gehen. Bei den Konzerttarifen geht es. Dort werden derzeit 4,5 % vom Umsatz erhoben (bis zu 2.000 Zuschauerin) und in der Endstufe im Jahre 2014 5% erhoben. Für Großveranstalter geht dieser Satz bis zu 7,65 %.
5 % wären eine Orientierung und die GEMA müsste sich von der Fixierung von 10 % der Einnahmen lösen.

D) Tarifstruktur für nichtkommerzielle, ehrenamtliche, gemeinnützige, kleine Veranstaltungen.
Mir ist derzeit nicht bekannt, ob es größere Probleme gibt aus diesem Bereich. Es gibt einige Tarife für soziale und kulturelle Veranstaltungen. Siehe https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/soziale-kulturelle-vereinigungen-und-verbaende/sozial-und-kulturtarif.html
Trotzdem ist hier zu prüfen, ob der besonderen Stellung von gemeinnützigen Trägern/Veranstaltern nicht mehr Rechnung getragen werden könnte. Insbesondere muss hier auf die kleinen Veranstalter geschaut werden, die kein hauptamtliches Personal haben oder nur mit einer Person besetzt sind. Damit könnte diese schnell überfordert sein.
Auch ist hier die Bagatellgrenze für kleine Veranstaltungen bzw. ohne Eintritt noch mal genauer zu prüfen.

Der Bildungstarif ist und bleibt auch bestehen und meiner Kenntnis nach kommen die Weiterbildungsträger damit klar.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_wr_ks.pdf

Die Vergütung beträgt pro Kurs 3,75 % der erzielten Kurshonorare des Veranstalters

E) Generell:

Nicht alles sollte pauschalisiert werden. Durch Pauschalierung wird zwar die Bürokratie geringer, aber es wird ungerechter. Und auf das jeweilige Ziel muss man sich verständigen, ohne den Blick für die KünstlerInnen aus den Augen zu verlieren.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Bode
Geschäftsführer der LAG NRW



LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1561

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der CDU (Drucksache 16/1275)
GEMA-Tarifreform: Rechte von KünstlerInnen wahren – Interessen von Gastgewerbe und Vereinen schützen


I. Ausgangslage

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs] und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA) ist staatlich anerkannte Treuhänderin und verwaltet die Rechte sowie schützt das
geistige Eigentum von über 64.000 Mitgliedern und über zwei Millionen ausländischen
Berechtigten; darunter Komponistinnen und Komponisten, Künstlerinnen und Künstler sowie
Kulturschaffende. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Infolge ihres Auftrags als
Verwertungsgesellschaft unterliegt ihre Arbeit der Aufsicht durch das Deutsche
Patent- und Markenamt (DPMA). Das DPMA übt diese Aufsicht auf Grundlage des
Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes aus.

Die GEMA als Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, plant für 2013
die Umsetzung einer Tarifreform für Veranstaltungen mit Livemusik und Tonträgerwidergaben.
Statt der bisherigen elf Tarifkategorien ist geplant, zukünftig nur noch zwei Tarife zu
erheben. Für die Berechnung dieser sollen lediglich die Höhe des Eintrittsgeldes und die
Fläche des Veranstaltungsorts ausschlaggebend sein. Dazu läuft derzeit ein Schiedsstellenverfahren
beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Manche Discothekenbetreiber und Musikveranstalter
beklagen durch die angestrebte Tarifstrukturreform erhebliche Kostensteigerungen.

Die Diskussion um die Tarifstrukturreform der GEMA war in den letzten Wochen und Monaten
groß. Vielzählige Einigungen zwischen Verbänden und GEMA konnten bereits erzielt
werden. So ist die Einigung mit dem Bund Deutscher Karneval e.V. mit ca. 5000 Mitgliedsvereinen
und ca. 2,5 Mio. Mitgliedern ein wichtiges und begrüßenswertes Signal; ebenfalls
die Einigung mit zahlreichen Schützenbünden, die ca. 2,5 Mio. Mitglieder zählen. Es laufen
Verhandlungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, den kommunalen Spitzenverbänden
und es laufen auch weitere Gespräche mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter
e.V. (insbesondere der DEHOGA).

Sachgerechte Lösungen für einzelne – insbesondere nicht-kommerzielle – Veranstaltungsformen
müssen im gesamtgesellschaftlichen Interesse auch Berücksichtigung in der Tarifstruktur
finden.

II. Vor diesem Hintergrund beschließt der Landtag:


1. Der Landtag begrüßt die Absicht der Landesregierung, den Dialog mit den Urheberinnen
und Urhebern, den Nutzerinnen und Nutzern und den Werkvermittlerinnen und
Werkvermittlern mit dem Ziel einer Modernisierung des Urheberrechts zu fördern und
zu unterstützen.

2. Die Verwertung der Werke von KomponistInnen und InterpretInnen durch die Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
soll im Sinne der KünstlerInnen geleistet werden. Es müssen in diesem Prozess
einfache und nutzerfreundliche Modelle für einen fairen Interessensausgleich entwickelt
werden. Im Mittelpunkt dieses Prozesses sollte eine Struktur stehen, die Transparenz
über die Verteilung der Einnahmen der GEMA gewährleistet.

3. Neben dem Interesse von KomponistInnen, TextdichterInnen und VerlegerInnen von
Musikwerken, müssen auch die berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürgern
gewahrt bleiben, die auf Vereins- und Bürgerfesten im ehrenamtlichen Bereich
einen angemessenen kulturellen Rahmen genießen wollen. Daher müssen weiterhin
Möglichkeiten bestehen bleiben, die für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld oder mit
geringen Kostendeckungsbeiträgen, Freistellungen oder Rabatte vorsehen. Dies gilt
besonders für Bildungseinrichtungen und nicht-kommerzielle Akteure und Angebote
im Kulturbereich. Brauchtumsveranstaltungen und ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen
sind für das kulturelle Leben unabdingbar und müssen auch weiterhin
möglich sein.

4. Die Wirtschaftlichkeit von Diskotheken und Clubs soll im Sinne eines fairen
Interessensausgleichs nicht gefährdet werden.

III. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung:

1. Ihre Bemühungen weiter voranzutreiben, die GEMA zu einer Korrektur ihrer Tarifreform
zu bewegen, die im Sinne der Beschlüsse unter Ziffer II dieses Antrages ist.

2. auf die Verbesserung der Aufführungsbedingungen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen
hinzuwirken. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Landesregierung den
Abschluss von Gesamtverträgen mit der GEMA für die Bildungseinrichtungen des
Landes und für nicht-kommerzielle Kulturangebote gerechter gestalten kann.

3. im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Urheberrechtes mit dem Ziel der Einführung
geeigneter aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegenüber der GEMA zu ergreifen,
sofern nach Abschluss der Schiedsverfahren nach wie vor die Sorge besteht,
dass die Interessen von kommerziellen und ehrenamtlichen Veranstalterinnen und
Veranstalter bei der Tarifreform nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und deren
Bestand und Tätigkeit gefährdet werden.

Norbert Römer Reiner Priggen
Marc Herter Sigrid Beer
Nadja Lüders Martin-Sebastian Abel
Alexander Vogt Daniela Schneckenburger
Matthi Bolte
Oliver Keymis
und Fraktion und Fraktion


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1275
Antrag der Fraktion der CDU
„GEMA-Tarife müssen bezahlbar bleiben“


Der Landtag stellt fest:
Das Vorgehen der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) im Kontext ihrer Gebührenreform ist abzulehnen: Die
GEMA hat mit der Veröffentlichung ihrer neuen Tarifstruktur viele Musikveranstalter
verunsichert und die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler kultureller Veranstaltungen in Frage
gestellt. Tausende von Vereinen, Jugendinitiativen und andere bürgerschaftlich engagierte
Organisationen, die in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen das kulturelle Leben
maßgeblich gestalten, sind besorgt über die Höhe der künftigen Belastung durch GEMAGebühren.
Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag bekräftigt, dass Künstlerinnen und Künstler ein
Recht haben auf angemessene Honorierung ihrer geistigen Arbeit.
Verwertungsgesellschaften sind eine richtige Einrichtung dafür.

Auf Grundlage der im April 2012 herausgegebenen Tariftabelle, in der aus Eintrittspreis und
Veranstaltungsfläche ein Gebührenbetrag hervorgeht, müssen die Organisatoren von
kulturellen Veranstaltungen, nichtkommerziellen Veranstaltungen, von Festen oder
Demonstrationen sowie Diskothekenbetreiber von einer Vervielfachung ihrer Belastungen
ausgehen. Erste Modellrechnungen ergaben zum Teil Steigerungen auf mehr als das
Zehnfache. Dabei wurde seitens der GEMA nur unzureichend kommuniziert, dass diese
Tariftabelle eine Verhandlungsgrundlage ist, die nun in einem Schiedsstellenverfahren beim
Deutschen Patent- und Markenamt auf ihre Angemessenheit geprüft wird. Ungenügend
vermittelt wurde außerdem, dass die konkrete Anwendung eines solchen Tarifsystems auf
bestimmte Veranstaltungsarten in sogenannten Gesamtverträgen geregelt werden kann:
Denkbar ist zum Beispiel, dass bei Diskotheken nur ein bestimmter Anteil der Gesamtfläche
für die Berechnung der Gebühr herangezogen wird oder für nichtkommerzielle
Veranstaltungen weitere Abschläge, Freistellungen oder vereinfachte Verfahren gelten –
sofern sich Interessenverbände und GEMA entsprechend verständigen.

Mit ihrer einseitigen Informationspolitik hat die GEMA in Kauf genommen, große Unsicherheit
und Existenzängste auszulösen.
Ein Schlichterspruch des Deutschen Patent- und Markenamts wird erst ab Frühjahr 2013
erwartet. Die GEMA hat angekündigt, den Start des neuen Modells vom 1. Januar auf den
1. April 2013 zu verschieben. Ob auf Grundlage der neuen Tarife eine sachgerechte Lösung
für einzelne Veranstaltungsformen über sogenannte Gesamtverträge mit den
Branchenverbänden gefunden wird, darf nicht von der Verhandlungsmacht einzelner
Interessengruppen abhängen.

Auch die Anliegen nichtkommerzieller und ehrenamtlicher Organisationen müssen
angemessen berücksichtigt werden. Veranstaltungen wie Vereinsfeste,
Schulveranstaltungen oder z. B. kleine Konzerte, deren Eintrittsgeld in der Regel als
Kostenbeitrag zu verstehen ist, dürfen nicht mit gewinnorientierten Unternehmen wie etwa
großen Konzertagenturen gleichgesetzt werden. Auch die Sportvereine – das sind alleine in
NRW 20.000 mit 5 Millionen Mitgliedern – mit Tausenden von Kursangeboten nutzen dazu
Musik; die neue Tarifstruktur darf diese Angebote, die zu erschwinglichen Preisen Bewegung
und Gesundheit vermitteln, nicht über Gebühr belasten. Sachgemäß sind vielmehr
praktikable Pauschalregelungen und ein Sozialtarif für nichtkommerzielle Anlässe. Eine
Verständigung soll sich möglichst auf die dauerhaft gültigen Tarife beziehen; kurzfristige
Preisnachlässe können zwar Entgegenkommen signalisieren und Härten abfedern, dürfen
aber nicht von den tatsächlichen Belastungen ablenken, die längerfristig auf die Veranstalter
zukommen.

Eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen muss insgesamt so gestaltet sein,
dass sie bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf Akzeptanz stoßen kann. Dies gilt
umso mehr, als sich das System der kollektiven Interessenwahrnehmung durch zentrale
Verwertungsgesellschaften als wichtiger Grundpfeiler der Urheberrechtspolitik bewährt hat
und auch in Zukunft mit gewährleisten soll, dass kreativ Tätige für ihre Arbeit eine
angemessene Bezahlung erhalten. Im Sinne einer solchen Akzeptanz ist es aber dringend
geboten, dass die GEMA - neben den Gebührentarifen - auch ihre internen
Verteilungsmechanismen und Mitspracheregelungen auf den Prüfstand stellt: Nur wenn die
GEMA von der Mehrzahl der bei ihr organisierten Künstlerinnen und Künstler als gute
Sachwalterin ihrer Urheberinteressen wahrgenommen wird, wird sie auch nach außen hin als
legitime Vertreterin der kreativ Tätigen akzeptiert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
„ die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts sowie die GEMA auf die
Notwendigkeit eines fairen Interessenausgleichs hinzuweisen: Insbesondere
nichtkommerzielle und rein kulturelle Veranstaltungen dürfen nicht stärker belastet
werden; auch die Gebühren für Musikveranstalter wie Diskotheken dürfen die
Wirtschaftlichkeit der betroffenen Unternehmen nicht in Frage stellen. Bis eine gerechte
Lösung gefunden wird, sollen die bestehenden Tarife weiter gelten – auch über den
avisierten 1. April 2013 hinaus;
„ im Rahmen ihrer Kompetenz auf die Verbesserung der Aufführungsbedingungen für
nichtkommerzielle Veranstaltungen hinzuwirken. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit
Bildungseinrichtungen und nichtkommerzielle Akteure im Kulturbereich stärker von
GEMA-Gebühren entlastet werden können und inwiefern die Landesregierung den
Abschluss entsprechender Gesamtverträge mit der GEMA fördern kann;
„sich über den Bundesrat und auf anderen Ebenen für einen fairen Ausgleich zwischen
den Urheberinnen und Urhebern, der Verwertungsseite sowie den Nutzerinnen und
Nutzern kreativer Werke einzusetzen. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sollen
dabei eine wichtige Rolle spielen, müssen jedoch ihre Gebührenstrukturen offenlegen
und ihre Mittelverwendung transparent und nachvollziehbar machen.

Karl-Josef Laumann
Lutz Lienenkämper
Prof. Dr. Thomas Sternberg
und Fraktion


Anmerkungen:

Das Buch Kulturinfarkt und die Reaktionen: http://inhalt.soziokultur-nrw.de/_seiten/kulturinfarkt.htm

Soziokultur und die Neidkampagne im Film: http://www.youtube.com/watch?v=oYcDFjkasoY

"Es ist nicht Aufgabe des Ingenieurs, dem Architekten klarzumachen, dass es nicht geht, sondern zu zeigen, wie es geht. Stefan Polónyi

Wenn du keine guten Songs hast, helfen dir auch keine Businesspläne." Mando Diao

Ralf D.: "Was nicht kontrovers ist, ist nicht der Rede wert."

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