EIN NEUES GRUNGRECHT !?

Samstag, 20. April 2024 um 04:27 - futziwolf

Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt.
FoeBuD begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Das heutige Urteil markiert einen Wendepunkt:

Der 27. Februar 2008 war ein guter Tag für die Bürgerrechte.

- Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online-Durchsuchug
im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für
verfassungswidrig und nichtig erklärt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche
Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei
Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates
zulässig sind.
- Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das
"Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme".

Die Entscheidung geht damit deutlich über den konkreten Fall hinaus.
Ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme! Dieses Urteil wird Signalwirkung auf
ähnliche Gesetzesvorgaben im In- und Ausland haben. Für die Klägerin
Bettina Winsemann, den Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, der auch Mitglied
der BigBrotherAwards-Jury ist und für den FoeBuD, der die
Verfassungsbeschwerde finanziert hat, ein Riesenerfolg!

Und trotzdem...

- Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt auf eine zügige
Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen durch das BKA-Gesetz.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die
Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch.
- Seit einigen Monaten müssen Bürgerinnen und Bürger ihre
Fingerabdrücke abgeben für den biometrischen Reisepass, bald auch
für den Personalausweis. Die Daten werden auf einem RFID-Chip
gespeichert.
- Die elektronische Gesundheitskarte, die Flugpassagierdaten und und
und...

Es gibt noch sehr viel Arbeit auf dem Weg in eine "lebenswerte Welt im
digitalen Zeitalter". Wir bleiben dran!

Für all dies brauchen wir Ihre Unterstützung.
Bitte spenden Sie, damit wir weiter wirken können.

Wir danken herzlich allen unseren Spenderinnen und Spendern, die dem
FoeBuD ermöglicht haben, diese Verfassungsbeschwerde zu finanzieren!


Rena Tangens und padeluun
für die Aktiven des FoeBuD e.V.


P.S.: Regelmäßige Spenden (5, 10 oder 20 Euro monatlich) per
Lastschrift sind uns am liebsten, weil sie langfristig planbar sind
und am wenigsten Verwaltungsaufwand machen. Das geht am einfachsten
online, und zwar hier:

Online Spenden: https://http://www.foebud.org/spende/

Spendenkonto:
Konto 2129799
Sparkasse Bielefeld
BLZ 48050161

Der FoeBuD ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und kann eine
Spendenquittung ausstellen.

FoeBuD e.V.
Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Tel: 0521-175254, Fax: 0521-61172
Mail: mail@foebud.org
Web: http://www.FoeBuD.org
http://www.BigBrotherAwards.de

Presseerklärung des FoeBuD zur Online-Durchsuchung:
http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/keine-gesetze-auf-verdacht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Wortlaut:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Trackbacks

    Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

    Noch keine Kommentare


Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt