Etappensieg bei Netzsperren in der EU
Dienstag, 15. Februar 2011 um 08:52 - futziwolf
Der Innenausschuss des Europaparlaments hat vor einer Stunde seine erste Abstimmung über die Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung beendet. Dabei ging es auch um die heftig umstrittenen Internetsperren.
Das Ergebnis, das mit breiter Mehrheit und in Anwesenheit des ungarischen Ratsvorsitzes angenommen wurde, dient nun als Mandat für die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Es war also nur der erste wichtige Zwischenschritt. Aber eben wichtig, weil er den Korridor definiert, in dem es jetzt weiter geht.
Im Vergleich zum Vorschlag von Innenkommissarin Cecilia “Censilia” Malmström und den anfänglichen Stimmungen im EP für EU-weit verpflichtende Sperren ist das Ergebnis nicht perfekt, aber ein recht fetter Etappensieg.
• Websperren sind in der EU nicht verpflichtend.
• Alle Bezüge zu “Selbstregulierung” und damit privater Zensur sind draußen.
• Alle Bezüge zu “nicht-gesetzgeberischen Maßnahmen” oder anderen rechtsfreien Räumen sind draußen.
• Wenn EU-Mitgliedsstaaten dennoch sperren wollen (und einige tun das ja bereits), dann nur auf gesetzlicher Grundlage, mit Rechtsweg für Betroffene und nur das absolut Nötigste.
• Gesperrt werden darf nur noch, wenn das Löschen sich als “unmöglich” erwiesen hat. Damit ist es de jure vorbei damit. >>> netzpolitik.org
Das Ergebnis, das mit breiter Mehrheit und in Anwesenheit des ungarischen Ratsvorsitzes angenommen wurde, dient nun als Mandat für die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Es war also nur der erste wichtige Zwischenschritt. Aber eben wichtig, weil er den Korridor definiert, in dem es jetzt weiter geht.
Im Vergleich zum Vorschlag von Innenkommissarin Cecilia “Censilia” Malmström und den anfänglichen Stimmungen im EP für EU-weit verpflichtende Sperren ist das Ergebnis nicht perfekt, aber ein recht fetter Etappensieg.
• Websperren sind in der EU nicht verpflichtend.
• Alle Bezüge zu “Selbstregulierung” und damit privater Zensur sind draußen.
• Alle Bezüge zu “nicht-gesetzgeberischen Maßnahmen” oder anderen rechtsfreien Räumen sind draußen.
• Wenn EU-Mitgliedsstaaten dennoch sperren wollen (und einige tun das ja bereits), dann nur auf gesetzlicher Grundlage, mit Rechtsweg für Betroffene und nur das absolut Nötigste.
• Gesperrt werden darf nur noch, wenn das Löschen sich als “unmöglich” erwiesen hat. Damit ist es de jure vorbei damit. >>> netzpolitik.org