MORATORIUM-Verarsche Teil 2
Mittwoch, 16. März 2011 um 13:50 - futziwolf
Es gibt kein Moratorium der Laufzeitverlängerung
Gestern hatte die Bundeskanzlerin eine Moratorium für die Laufzeitverlängerung angekündigt: Heute sieht der Plan schon wieder anders aus: Jetzt will die Bundesregierung sieben ältere Atomkraftwerke für eine Sicherheitsprüfung temporär abschalten - ausdrücklich auf Basis des geltenden Atomgesetzes (§19 Abs. 3.3). Das heißt im Klartext: die Laufzeitverlängerung bleibt in Kraft. Und da die Laufzeiten nach Reststrom-Mengen berechnet werden, könnten die Energiekonzerne die Zeit der temporären Abschaltung einfach hinten dran hängen (auf deutsch: die neueren Atomkraftwerke können noch länger in Betrieb bleiben). Es sei denn, es gibt nach der Sicherheitsüberprüfung neue Gesetzesänderungen, die vom Deutschen Bundestag rechtsverbindlich beschlossen werden müssten. >>> lobbycontrol
Gestern hatte die Bundeskanzlerin eine Moratorium für die Laufzeitverlängerung angekündigt: Heute sieht der Plan schon wieder anders aus: Jetzt will die Bundesregierung sieben ältere Atomkraftwerke für eine Sicherheitsprüfung temporär abschalten - ausdrücklich auf Basis des geltenden Atomgesetzes (§19 Abs. 3.3). Das heißt im Klartext: die Laufzeitverlängerung bleibt in Kraft. Und da die Laufzeiten nach Reststrom-Mengen berechnet werden, könnten die Energiekonzerne die Zeit der temporären Abschaltung einfach hinten dran hängen (auf deutsch: die neueren Atomkraftwerke können noch länger in Betrieb bleiben). Es sei denn, es gibt nach der Sicherheitsüberprüfung neue Gesetzesänderungen, die vom Deutschen Bundestag rechtsverbindlich beschlossen werden müssten. >>> lobbycontrol