Das Recht auf die Stadt

Mittwoch, 31. August 2011 um 12:25 - futziwolf
:: Gegen die neoliberale Stadt – mehr als ein Recht auf Wohnung ::
:: Soziale Bewegungen in der unternehmerischen Stadt ::
:: Die Stadt ist unsere Fabrik ::
:: Die „Creative City“ und die Stadt der Enklaven ::
:: Gentrifizierung als Mainstream – und der „Aufstand der Mittelklasse“ ::
:: „Recht auf die Stadt“ – mehr als nur ein Slogan ::
von Andrej Holm

... Für Protestbewegungen kann das „Recht auf die Stadt“ verschiedene Funktionen haben. Es ist erstens Legitimationsressource im Sinne einer moralischen Ökonomie, die legitime Vorstellungen sozialer Normen und Verpflichtungen mit einer breiten öffentlichen Zustimmung verbindet. Insbesondere die Formulierung eines Rechts auf Nichtausschluss von den städtischen Qualitäten hat universellen Charakter.[15]

Zweitens ist es Orientierungsmaßstab für die Organisation des Gemeinwesens und eröffnet Perspektiven der lokalstaatlichen Institutionalisierung von Forderungen. So können verschiedene Instrumente, Programme und Leitbilder von Stadtregierungen mit den skizzierten Dimensionen eines „Rechts auf die Stadt“ beurteilt und überprüft werden.

Drittens ist das „Recht auf die Stadt“ Praxisorientierung für eine Ausrichtung sozialer Bewegungen auf eine politische Selbst- und Mitbestimmung sowie Praktiken der (Wieder-)Aneignung. Es lässt sich nicht auf konkrete Forderungen und Projekte beschränken, sondern steht für den Anspruch auf eine Repolitisierung im Sinne einer öffentlichen Verhandlung über Dinge, von denen alle Betroffen sind.

Und viertens schließlich ist es Organisationsansatz für neue, breite Bündnisse, da unter dem Dach eines „Recht auf die Stadt“ verschiedene, sonst marginalisierte Themen und Initiativen zu „neuen Mehrheitsbündnissen“ verknüpft werden können. Ansätze für die Institutionalisierung derartiger Netzwerke gibt es bereits in US-Städten, aber auch in Hamburg. Und deren Notwendigkeit liegt auf der Hand: Denn die neoliberale Umstrukturierung der Gesellschaft wird verstärkt in den Städten umgesetzt und dort sichtbar werden. Gesellschaftliche Utopien und Alternativen werden daher immer auch Alternativen für die Organisation des Städtischen sein. Mit einem „Recht auf die Stadt“ verbindet sich daher heute weit mehr als die einst von Lefèbvre geforderte Mobilisierung marginalisierter Interessengruppen. Denn das „Recht auf die Stadt“ beinhaltet die Chance auf ganz neue, breite Bündnisse, die Perspektiven einer Vergesellschaftung jenseits von Staat und Markt verfolgen. Voraussetzung dafür ist aber ein inhaltlicher und organisatorischer Bezug zu den Verlierern des neoliberalen Stadtumbaus. Denn ohne den klaren Bezug auf die soziale Frage droht das „Recht auf die Stadt“ als Lifestyle-Revolte von Mittelschichtsangehörigen zu versanden. >>> blaetter.de

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