Kriminalisierung der Armut
Dienstag, 10. Januar 2012 um 19:37 - futziwolf
Mann nahm Kekse aus Mülltonne :: "Hausfriedensbruch"
Weil ein Mann sich nicht den entwürdigenden Bedingungen der ARGE beugen will; also Kein Hartz 4 beantragt hat; und statt dessen von dem leben will, was die Wegwerfgesellschaft übriglässt; und das ist ne Menge und der Regel auch verwertbar; hat er Mülltonnen nach Lebensmitteln durchsucht. Da in Deutschland Eigentum und Besitz immer noch das am höchsten zu schützende Gut ist, wird er jetzt wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Desweiteren ist er wegen verschiedener "Strassenverkehrsdelikte" angeklagt, womit eventuell "Schwarzfahren" gemeint sein könnte; ein beliebtes Verfahren mit dem man Menschen die unterhalb der Armutsgrenze leben, vom öffentlichen Leben ausschließen und kriminalisieren kann.
>>> Sein Vergehen: Er hat eine Packung Kekse genommen - aus der Mülltonne einer Großbäckerei. Nun muss sich der 52-Jährige in Lüneburg erneut vor Gericht verantworten. Um die Frage, ob es illegal ist, abgelaufene Lebensmittel aus dem Abfall zu nehmen - eine Praktik, die "Containern" genannt wird - soll es in dem Prozess aber nicht gehen. Im Vordergrund des Verfahrens, das an diesem Montag vor dem Landgericht Lüneburg begann, steht der Hausfriedensbruch. <<< SZ
siehe auch: CONTAINERING: Essen aus Mülleimern wird weiter kriminalisiert
Weil ein Mann sich nicht den entwürdigenden Bedingungen der ARGE beugen will; also Kein Hartz 4 beantragt hat; und statt dessen von dem leben will, was die Wegwerfgesellschaft übriglässt; und das ist ne Menge und der Regel auch verwertbar; hat er Mülltonnen nach Lebensmitteln durchsucht. Da in Deutschland Eigentum und Besitz immer noch das am höchsten zu schützende Gut ist, wird er jetzt wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Desweiteren ist er wegen verschiedener "Strassenverkehrsdelikte" angeklagt, womit eventuell "Schwarzfahren" gemeint sein könnte; ein beliebtes Verfahren mit dem man Menschen die unterhalb der Armutsgrenze leben, vom öffentlichen Leben ausschließen und kriminalisieren kann.
>>> Sein Vergehen: Er hat eine Packung Kekse genommen - aus der Mülltonne einer Großbäckerei. Nun muss sich der 52-Jährige in Lüneburg erneut vor Gericht verantworten. Um die Frage, ob es illegal ist, abgelaufene Lebensmittel aus dem Abfall zu nehmen - eine Praktik, die "Containern" genannt wird - soll es in dem Prozess aber nicht gehen. Im Vordergrund des Verfahrens, das an diesem Montag vor dem Landgericht Lüneburg begann, steht der Hausfriedensbruch. <<< SZ
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