Hartz-IV-Bescheide für 2013 "ausnahmslos rechtswidrig"?

Dienstag, 11. Dezember 2012 um 02:08 - futziwolf

Widerspruch !!!

Der Sozialrechtsexperte Ludwig Zimmermann empfiehlt ALG-II-Empfängern das durchgängige Einlegen von Widersprüchen
>>> Der Potsdamer Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann ist Autor eines Kommentars zum Wohngeldgesetz, mehrerer Fachaufsätze und zweier Bücher zum Arbeitslosengeld II. Nun postuliert er öffentlich, dass alle derzeit verschickten ALG-II-Bescheide für 2013 "ausnahmslos rechtswidrig" sind. <<<
>>> Darüber hinaus verweist Zimmermann zur Untermauerung seiner Sicht auf Berechnungen, die Rüdiger Böker, ein Mitglied im Deutschen Sozialgerichtstages, anhand des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen von 2010 anstellte: Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz auf Basis korrigierter Einkommens- und Verbrauchsdaten auf 631 Euro angehoben werden müsste. <<<
>>> Er empfiehlt deshalb Hartz-IV-Betroffenen, zur Vermeidung finanzieller Nachteile "unbedingt […] gegen jeden einzelnen Bescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen". <<<
via telepolis

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