Na da sind wir aber froh: Effektiver Gesetzesvollzug für die GEZ
Montag, 20. September 2010 um 16:50 - futziwolf
Nachdem im neuen Rundfunkstaatsvertrag das Deplazieren vom Bürger bezahlter Artikel und Nachrichten abgesegnet wurde, offenbaren die öffentlich Rechtlichen jetzt erneut das sie es endgültig nicht mehr wert sind als aufrichtiger und differenzierter Gegenpart zu den Kommerzsendern betrachtet zu werden indem sie scheinheilig die neue Beitragseintreibergesetzgebung (Rundfunkbeitragsstaatsvertrags)) als besonders datenschutzfreundlich ausgeben :
GEZ: Auskunftspflichten neu geregelt
GEZ: Auskunftspflichten neu geregelt
Das Gutachten hatten ARD und ZDF in Auftrag gegeben. Prof. Bull kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
"Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von Prof. Bull bestätigt diese Verfahrensregelungen, die den Beitragspflichtigen entlasten, für einen effektiven Gesetzesvollzug sorgen und Beitragsgerechtigkeit gewährleisten" >>> ARD/ZDF Pressemeldung