Widerspruch gegen Datenübermittlung
Donnerstag, 28. Oktober 2010 um 13:39 - futziwolf
Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht. Mehr Informationen »
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