Fundamentale Kritik an Hartz IV Sanktionsregeln
Mittwoch, 8. Juni 2011 um 19:52 - futziwolf
Auf Antrag der Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen fand am Montag eine öffentliche Anhörung zum Thema Sanktionen bei Hartz IV statt.
Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand – zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen – in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.
Der Sachverständige Professor Stephan Lessenich zog die Rechtfertigung von Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich in Zweifel. Die Sanktionsregeln seien Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaates, der es als seine Aufgabe ansähe, seine Bürgerinnen und Bürger durch drastische Maßnahmen erziehen zu müssen. In der Praxis folge daraus eine Abschreckungspraxis, die Menschen von dem Leistungsbezug abhalte. Auf diese Art und Weise werde die Realisierung eines grundrechtlich fundierten Anspruchs verwehrt. Dieser Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sei der Grund für die Bildung eines breiten Bündnisses – des Sanktionsmoratoriums – im Kampf gegen die Sanktionsregeln und – praxis. Statt Abschreckung und paternalistischer Erziehung sei es angebracht die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Würde zu achten und in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, indem ihre Rechtsposition gestärkt und die Selbsthilfefähigkeit gefördert wird.
Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln ... >>> mantovan9
und bei Telepolis: Die Rechte der Arbeitssuchenden
Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand – zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen – in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.
Der Sachverständige Professor Stephan Lessenich zog die Rechtfertigung von Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich in Zweifel. Die Sanktionsregeln seien Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaates, der es als seine Aufgabe ansähe, seine Bürgerinnen und Bürger durch drastische Maßnahmen erziehen zu müssen. In der Praxis folge daraus eine Abschreckungspraxis, die Menschen von dem Leistungsbezug abhalte. Auf diese Art und Weise werde die Realisierung eines grundrechtlich fundierten Anspruchs verwehrt. Dieser Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sei der Grund für die Bildung eines breiten Bündnisses – des Sanktionsmoratoriums – im Kampf gegen die Sanktionsregeln und – praxis. Statt Abschreckung und paternalistischer Erziehung sei es angebracht die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Würde zu achten und in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, indem ihre Rechtsposition gestärkt und die Selbsthilfefähigkeit gefördert wird.
Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln ... >>> mantovan9
und bei Telepolis: Die Rechte der Arbeitssuchenden