Sozialgelder, also auch ALG II, ab 2012 pfändbar
Montag, 19. Dezember 2011 um 13:15 - futziwolf
Ab dem 01.01.2012 schützt nur noch ein P-Konto vor Komplettpfändung
Gleichzeitig werden damit Menschen, die ihr Existenzminimum durch ein P-Konto retten müssen, zu unmündigen Bürgern zweiter Klasse herab gestuft.
>>> Von Pfändung bedrohte oder bereits betroffene Schuldner sollten ihr Konto noch in diesem Jahr in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Sonst könnten sie nach dem Jahreswechsel womöglich ohne einen Cent dastehen, während es bei Gläubigern bisher uneinbringlicher Forderungen unerwartet in den Kassen klingelt. Denn ab dem 1. Januar gilt der Pfändungsfreibetrag für normale Girokonten nicht mehr, informiert das Bundesjustizministerium (BMJ). Auch nach bisherigem Vollstreckungsrecht erlassene Gerichtsbeschlüsse werden 2012 gegenstandslos. Schutz bietet dann ausschließlich das P-Konto. Derzeit beträgt der unpfändbare Grundbetrag, der sich bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen erhöht, 1028,89 Euro.
... Weiterhin ziehe die Einrichtung eines P-Kontos die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit nach sich, da eine Meldung bei der SCHUFA erfolge. Kredit- und EC-Karten würden eingezogen werden, so daß Bargeld nur noch bei der eigenen Bank am Geldautomaten abgehoben werden könne. <<< jungeWelt
Gleichzeitig werden damit Menschen, die ihr Existenzminimum durch ein P-Konto retten müssen, zu unmündigen Bürgern zweiter Klasse herab gestuft.
>>> Von Pfändung bedrohte oder bereits betroffene Schuldner sollten ihr Konto noch in diesem Jahr in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Sonst könnten sie nach dem Jahreswechsel womöglich ohne einen Cent dastehen, während es bei Gläubigern bisher uneinbringlicher Forderungen unerwartet in den Kassen klingelt. Denn ab dem 1. Januar gilt der Pfändungsfreibetrag für normale Girokonten nicht mehr, informiert das Bundesjustizministerium (BMJ). Auch nach bisherigem Vollstreckungsrecht erlassene Gerichtsbeschlüsse werden 2012 gegenstandslos. Schutz bietet dann ausschließlich das P-Konto. Derzeit beträgt der unpfändbare Grundbetrag, der sich bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen erhöht, 1028,89 Euro.
... Weiterhin ziehe die Einrichtung eines P-Kontos die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit nach sich, da eine Meldung bei der SCHUFA erfolge. Kredit- und EC-Karten würden eingezogen werden, so daß Bargeld nur noch bei der eigenen Bank am Geldautomaten abgehoben werden könne. <<< jungeWelt