40 Jahre Radikalenerlass
Dienstag, 31. Januar 2012 um 12:17 - futziwolf
In Bayern gilt der Radikalenerlass noch:
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssen vor ihrer Einstellung eine Anti-Linkspartei-Verpflichtung abgeben
>>> Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern müssen, bevor sie eingestellt werden, versichern, dass sie keine Verbindung zur Linkspartei unterhalten. Das geht aus einer entsprechenden Standard-Erklärung vor, die der MZ vorliegt. Darin heißt es: "Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft." <<< Mitteldeutsche Zeitung
siehe auch: Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssen vor ihrer Einstellung eine Anti-Linkspartei-Verpflichtung abgeben
>>> Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern müssen, bevor sie eingestellt werden, versichern, dass sie keine Verbindung zur Linkspartei unterhalten. Das geht aus einer entsprechenden Standard-Erklärung vor, die der MZ vorliegt. Darin heißt es: "Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft." <<< Mitteldeutsche Zeitung
siehe auch: Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte