Radikalenerlass bei ARGE und Jobcenter

Donnerstag, 2. Februar 2012 um 20:24 - futziwolf
Jobcenter will Geisteshaltung der ALG II- Leistungsempfänger überprüfen
Meinungsfreiheit? Aber doch nicht bei ALG II!

>>> Nicht nur Einkünfte und Vermögen interessieren so manches Jobcenter, auch die Geisteshaltung der ALG II-Leistungsempfänger will überprüft werden.

So erhielt der Musiker Leonard Kroppach (alias Tapete) Post vom zuständigen Jobcenter. Nicht nur wollten die diensteifrigen Mitarbeiter wissen, welche Einkünfte er denn seit 2009 durch seine Tätigkeit als Musiker gehabt hätte (und unterstellten damit, er hätte diese gehabt, jedoch nicht angegeben). Darüberhinaus wollten sie Informationen über Art und Anschaffungskosten/-möglichkeiten bezüglich seines Equipments und zudem eine aktuelle Schufaauskunft - dazu wurden noch andere Informationen begehrt. Begehrt bedeutet in diesem Fall, dass der Musiker bis zum 13.02.2012 Zeit hat, all die notwendigen Informationen einzuholen bzw. Stellungnahmen (ausführlich!) vorzulegen - da das Schreiben den 27.01.2012 als Datum trägt und am 31. Januar seinen Adressaten erreichte, bleiben somit ganze 13 Tage Zeit, um die Neugierde der Behörde zu befriedigen.
Interessant ist auch ein weiterer Aspekt. Wer den Namen des Musikers in eine Suchmaschine eingibt, findet unter anderem eine Kurzvorstellung samt kurzen griffigen Zitaten auf der Internetpräsenz der Musikzeitschrift "Melodie und Rhythmus". Dass der Musiker mit der "größten Klappe Berlins" als Zitat den Spruch "Ich bedank mich jeden Tag bei Vater Staat, dass ich auf seine Kosten leben darf" wählte, machte die Mitarbeiter des Jobcenters augenscheinlich so neugierig, dass sie neben den diversen Auskünften zum Einkommen auch noch eine Stellungnahme darüber fordern, was er mit diesem Zitat denn aussagen will. <<< telepolis

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