Das Straßenverkehrsamt informiert : Fahnenpflicht für gefährliches Fahrverhalten

Montag, 20. Juni 2016 um 10:17 - futziwolf

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt eine Fahnen-Markierung eingeführt, um schlechte Fahrer für alle kenntlich und so den Straßenverkehr sicherer zu machen.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrerinnen und Fahrern, die sich im Straßenverkehr wiederholt gefährdend verhalten haben - unter anderem durch plötzliches Bremsen oder Anhalten, durch zu dichtes Auffahren, durch gefährliche Überholmanöver, durch Abbiegen ohne zu blinken, durch Wenden auf Hauptstraßen oder durch rechts überholen - Fahnen ausgehändigt, um diese verpflichtend an ihrem Fahrzeug anzubringen.
Diese Fahnen sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch ist diese Gruppe von Verkehrsteilnehmern für andere Verkehrsteilnehmer leicht zu erkennen.
Die Fahnen werden an der Autotür oder dem Dach befestigt, damit sie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind.
Fahrer, die als besonders gefährdend auffällig wurden, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um so auf ihre fehlende Fahrkunst und ihr intellektuelles und emotionales Herausgefordertsein aufmerksam zu machen.

Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.

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